Schwere Körperverletzung ist eine Straftat nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Sie stellt eine erhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person dar und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.
Der Tatbestand der schweren Körperverletzung ist in § 226 StGB geregelt. Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Verletzung des Opfers
Die Strafbarkeit richtet sich sowohl nach dem Grad der Verletzung als auch nach der Absicht des Täters. Wird die Tat fahrlässig begangen, zum Beispiel durch grobe Fahrlässigkeit, liegt eine schwere Körperverletzung durch Straftatbestandsverwirklichung vor. Eine vorsätzliche schwere Körperverletzung hingegen erfordert eine absichtliche und zielgerichtete Handlung des Täters.
Die Strafandrohung bei schwerer Körperverletzung ist vergleichsweise hoch, da es sich um ein Verbrechen handelt. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn die Tat gemeinschaftlich und mit einer Waffe begangen wird, kann die Freiheitsstrafe auch höher als zehn Jahre ausfallen.
Schwere Körperverletzung stellt eine erhebliche Verletzung der Rechte des Opfers dar und wird strafrechtlich verfolgt. Opfer schwerer Körperverletzung haben daher die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten und gegebenenfalls Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
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